Ausführliche Informationen zum neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz befinden sich in unserer Broschüre „Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“.
Haftungsbestimmungen im Baubereich.
Sowohl gewerbliche als auch private Auftraggeber von Bauleistungen haften für die korrekte Lohnzahlung ihrer ausländischen Auftragnehmer. Der Auftraggeber, der selbst nicht Auftragnehmer der beauftragten Bauarbeiten ist, haftet nur dann, wenn er vor der Beauftragung von der Unterentlohnung wusste oder diese auf Grund offensichtlicher Hinweise ernsthaft für möglich halten musste und sich damit abfand.
Gibt ein Generalunternehmer einen Auftrag vertrags- oder ausschreibungswidrig weiter, haftet er für Entgeltansprüche der Arbeitnehmer, die der Subunternehmer bei Auftrag einsetzt.